Gewässersperren oder andere wichtige Infos

Manta Weiher

Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !

Achtung !!!

Wie bei den Info-Treffs bekannt gegeben, wurde das Schloss an der Schranke bei der Zufahrt zu den Stellplätzen schon mehrfach weggenommen, weil doch einige Mitglieder die Zahlenkombination für das Öffnen nicht ändern. Deshalb hat sich der Vorstand darauf verständigt, ab sofort das Einfahren zu kontrollieren. Für eine gewisse Zeit bitten wir Sie deshalb mit Vorstandsmitglied Silviu Stancioiu telefonischen Kontakt aufzunehmen, wenn sie das Gewässer besuchen wollen. Sie brauchen auch die neue Zahlenkombination.

Unser Grundstücksnachbar, Herr Schmidt, drängt darauf, dass diese Absprachen eingehalten werden. Wir haben für diese Zufahrt nur ein Geh- und Fahrtrecht. Andere Zufahrtsmöglichkeiten, wie z.B. über den Weiher eins, sind nicht erlaubt.

 

Oberndorfer Weiher - Angelweiher -

Das Angeln ist wegen Besatzmaßnahmen entsprechend des §14 AVBayFiG für den Weiher eins auf Raubfische bis Sonntag, 10. November 2024 gesperrt. 

Für die Angelweiher zwei und drei gilt eine generelle Sperrzeit bis 10. November 2024.

Auf die Sperre ist auch als Aushang an der Info-Tafel hingewiesen. Die Nichtbeachtung stellt einen Gesetzesverstoß dar der durch den Vorstand geahndet werden wird.

Hausweiher

Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !

Schwabach

Achtung: Die obere Gewässerstrecke, ab der Ortszufahrt Stöckach über die Weidenmühle, ist wegen Aufzuchtbesatz ab sofort gesperrt !  Diese Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Fischereiverband Mittelfranken und mit Hilfe eines Förderprogrammes aus dem Fond Fischereiabgabe.

Schwabach

Die Schonzeit für die Bachforelle und - saibling beginnt ab 1. Oktober und endet am 28. Februar des darauffolgenden Jahres, die Schonmaße ersehen sie ebenfalls im Jahreserlaubnisschein. 

Die Freigabe zum beangeln der Strecke kann erst nach dem einbringen des Besatzes und nach der gesetzlichen Sperrfrist erfolgen, dies wird normaler Weise bis zum 1. Mai d.J. sein.

Diese Informationen werden noch gesondert unter "Aktuelle Hinweise ..." bekannt gegeben.

Die Fischereiausübung hat gemäß der Vereinsordnung zu erfolgen, die Bestandteil des Erlaubnisscheines ist. Dort ist auch der genaue Verlauf des Gewässers kartographisch aufgezeigt, ebenso der Beginn und das Ende der freigegebenen Angelstrecke.

Die Schwabach gilt generell als Salmonidengewässer, daher sind sämtliche natürlichen Köder verboten, näheres unter Punkt 2 der Gewässerinformationen im Handbuch der Vereinsordnung.

Mitteilungen des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V.