Gewässersperren oder andere wichtige Infos

Maussnerweiher drei - Angelweiher

Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !

Manta Weiher

Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !

Achtung !!!   Wie beim Info-Treff Juni bekannt gegeben, wurde das Schloss an der Schranke schon mehrfach weggenommen, weil doch einige Mitglieder die Zahlenkombination nicht ändern, wenn sie zum Angeln reinfahren. Deshalb hat sich der Vorstand darauf verständigt, ab sofort das einfahren zu kontrollieren. Für eine gewisse Zeit bitten wir deshalb die Angler mit Vorstand Silviu telefonischen Kontakt aufzunehmen, wenn sie das Gewässer besuchen wollen, damit sie ordnungsgemäß reinfahren können.

Unser Grundstücksnachbar, Herr Schmidt, drängt darauf, dass die Absprachen eingehalten werden. Wir haben für diese Zufahrt nur ein Geh- und Fahrtrecht. Andere Zufahrtsmöglichkeiten, wie z.B. über den Weiher eins, sind nicht erlaubt.

 

Manta-Weiher

Das Angeln ist wegen Besatzmaßnahmen entsprechend des §14 AVBayFiG am Weiher drei nicht erlaubt:  Die Sperrzeit ist  bis einschließlich Sonntag, 2. April 2023 angesetzt.

Auf die Sperre ist auch als Aushang an der Info-Tafel hingewiesen. Die Nichtbeachtung stellt einen Gesetzesverstoß dar, der durch den Vorstand geahndet werden wird.

Oberndorfer Weiher - Angelweiher -

Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !

Hausweiher

Die Fischereiausübung kann entsprechend der Vereinsordnung erfolgen, die Info-Tafel ist zu beachten !

Schwabach

Achtung: Die obere Gewässerstrecke, ab der Ortszufahrt Stöckach über die Weidenmühle, ist wegen Aufzuchtbesatz ab sofort gesperrt !  Diese Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Fischereiverband Mittelfranken und mit Hilfe eines Förderprogrammes aus dem Fond Fischereiabgabe.

Schwabach

Die Schonzeit für die Bachforelle und - saibling beginnt ab 1. Oktober und endet am 28. Februar des darauffolgenden Jahres, die Schonmaße ersehen sie ebenfalls im Jahreserlaubnisschein. 

Die Freigabe zum beangeln der Strecke kann erst nach dem einbringen des Besatzes und nach der gesetzlichen Sperrfrist erfolgen. Diese Informationen werden unter "Aktuelle Hinweise ..." bekannt gegeben.

Die Fischereiausübung hat gemäß der Vereinsordnung zu erfolgen, die Bestandteil des Erlaubnisscheines ist. Dort ist auch der genaue Verlauf des Gewässers kartographisch aufgezeigt, ebenso der Beginn und das Ende der freigegebenen Angelstrecke.

Die Schwabach gilt generell als Salmonidengewässer, daher sind sämtliche natürlichen Köder verboten, näheres unter Punkt 2 der Gewässerinformationen im Handbuch der Vereinsordnung.

Mitteilungen des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V.

Fränkische Seenplatte - Sperren

Der Rothsee ist wieder frei befischbar, hierzu der Link zum Schreiben des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V.